Grundlagen
Standort
Wasserrechtliche Genehmigung* :
Ausgestellt wird diese von der örtlichen Bezirkshauptmannschaft.
Fallhöhe**:
1,2 – 1,8 Meter pro doro-C Anlage
Durchfluss** pro doro-C:
Bis 3,5 m³/s
Stromnetzzugang:
Einfacher Hausanschluss ist ausreichend (Netzebene 7)
Internetzugang:
Für die Fernwartung
Zugänglichkeit zum Standort:
Eine einfache Zugänglichkeit mittels Bagger und Kran erleichtert den Bau des Kraftwerks
* Als Wasserkraftbetreiber muss man das Grundstück rund um den potenziellen Standort aber nicht besitzen, der Bau des doro-C findet lediglich auf dem Grund des öffentlichen Wassergutes statt. Der Pachtvertrag wird mit dem positiven Genehmigungsbescheid ausgestellt.
** Je nach Fallhöhe und Durchfluss können doro-C Kraftwerke auch hintereinander oder nebeneinander verbaut werden.