was braucht man für doro-C?

Voraussetzung

Grundlagen

Standort

Wasserrechtliche Genehmigung* :
Ausgestellt wird diese von der örtlichen Bezirkshauptmannschaft.

Fallhöhe**:
1,2 – 1,8 Meter pro doro-C Anlage

Durchfluss** pro doro-C:
Bis 3,5 m³/s

Stromnetzzugang:
Einfacher Hausanschluss ist ausreichend (Netzebene 7)

Internetzugang:
Für die Fernwartung 

Zugänglichkeit zum Standort:
Eine einfache Zugänglichkeit mittels Bagger und Kran erleichtert den Bau des Kraftwerks 

* Als Wasserkraftbetreiber muss man das Grundstück rund um den potenziellen Standort aber nicht besitzen, der Bau des doro-C findet lediglich auf dem Grund des öffentlichen Wassergutes statt. Der Pachtvertrag wird mit dem positiven Genehmigungsbescheid ausgestellt. 

** Je nach Fallhöhe und Durchfluss können doro-C Kraftwerke auch hintereinander oder nebeneinander verbaut werden. 

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